Sachverständiger
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Definition Gutachter / Sachverständige
“Der Gutachter und Sachverständige - Die Berufsbezeichnung Gutachter und Sachverständiger setzt einen Nachweis der besonderen Fachkunde voraus.” (Quelle: siehe Link)
“Kriterien für Sachverstand: Ausbildung und Berufserfahrung - Zwei Kriterien bilden den Nachweis Ihrer Sachkunde: zum einen die fundierte Ausbildung und zum anderen die Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet. Wenn Sie optimal ausgebildet sind und zudem auch praktische Erfahrungen haben, sind das die besten Voraussetzungen, die Sie als Sachverständigen in Ihrem Gebiet auszeichnen und Sie zur Funktion eines Gutachters befähigen. Auf welchem Weg Sie diese Sachkunde erlangen, ist nicht festgelegt.” (Quelle: siehe Link)
“Grundlagenwissen: Gutachten verfassen und vortragen - Außerdem muss ein Gutachter und Sachverständiger in der Lage sein, seine Beurteilung in einem Gutachten schriftlich verfassen zu können und die Standpunkte mündlich vorzutragen. Dabei müssen die Formulierungen des Gutachtens auch für Laien verständlich sein. Denn auch, wenn der Sachverständige das Gutachten nicht selbst erläutert, sondern es von Juristen, Polizei oder Beamten gelesen wird, müssen die Punkte klar verständlich sein. Um zu lernen, wie man Gutachten fachgerecht verfasst, gibt es Grundlagenseminare in entsprechenden Ausbildungseinrichtungen.” (Quelle: siehe Link)
In Deutschland unterscheidet man zwischen: (Quelle: siehe Link)
- EU-zertifizierte Sachverständige nach ISO 17024
- Staatlich anerkannte Sachverständige
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Verbandsanerkannte Sachverständige
- Behörden als Sachverständige
- reie Sachverständige
Wie ist ein Gutachten aufgebaut?
Gutachten werden in der Regel in vier Teile gegliedert: (Quelle: siehe Link)
- Deckblatt, Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung
- Dokumentation der Daten und des Sachverhalts
- Nachvollziehbare sachverständige Beantwortung der Fragestellung
- Zusammenfassung, Unterschrift und Rundstempel
In der Regel ist es sinnvoll, sich an diesen Aufbau zu halten und darauf zu achten, die Dokumentation der Daten und des Sachverhalts (das, was als Basis der Begutachtung dient, sogenannte Befundtatsachen) von der sachverständigen Beurteilung (Schlussfolgerungen) zu trennen.
Besonderheiten des Auftrags können im Sinne der leichteren Aufnehmbarkeit und Verständlichkeit für die lesende Person des Gutachtens Abweichungen von diesem Aufbau nahelegen oder erfordern. So kann es sich beispielsweise bei umfangreichen Beweisfragen anbieten, für jede Teilfrage die Abfolge zuerst Beweisfrage, dann Dokumentation und danach Beantwortung der Beweisfrage einzuhalten. (Quelle: siehe Link)
Können Behörden ein Gutachten ausstellen?
“Ein Gutachten dient dazu, den Sachverhalt durch einen beauftragten Sachverständigen klären zu lassen und eine fachlich kompetente Meinung zu einem Streitfall einzuholen. Das Ergebnis muss also begründet und neutral sein. Der Gutachter muss sein Urteil unparteiisch fällen und darf nicht zum Vorteil einer bestimmten Partei agieren, auch wenn er von dieser engagiert wurde. Darüber hinaus muss es sich bei dem Sachverständigen um eine fachlich geeignete Person handeln, die sich mit dem Thema des Sachverhalts genau auskennt. Ansonsten kann kein kompetentes Gutachten erstellt werden. Im schlimmsten Fall wird ansonsten ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, welches in der Regel aufgedeckt wird und den Auftraggeber des Gutachtens noch weiter belastet.” (Quelle: siehe Link)
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